Seit dem 27.04.2019 ist die neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 in Kraft. Sie bildet ein neues, einheitliches Basisregelwerk für den Anschluss von Kundenanlagen
an das Niederspannungsnetz.
In der VDE-AR-N 4100 sind nun zusammengefasst:
Quelle:Fa. Dehn
Die beiden Normenänderungen sind seit 1. Oktober 2016 in Kraft. Alle Planungen mit Planungsbeginn 1. Oktober 2016 oder später müssen die neuen Regelungen entsprechend berücksichtigen.
Sie regeln:
ACHTUNG: Gegenüber Bauherren besteht eine Informationspflicht seitens der Elektroplaner und Installateure!
1) Überspannungsschutz in allen neu geplanten Gebäuden verpflichtend
Der Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD - engl. für Surge Protective Device) ist nun gefordert, wenn transiente (kurzzeitige) Überspannungen Auswirkungen haben können auf:
Basierend auf dieser Neuregelung muss nun in allen ab 1. Oktober 2016 geplanten Gebäuden Überspannungsschutz installiert werden – auch im Wohnungs- und Zweckbau!
2) Berücksichtigung eigenerzeugter Schaltüberspannungen
Erstmals werden die durch das Betriebsmittel selbst erzeugten Schaltüberspannungen in der Norm berücksichtigt. Verursacher von derartigen Überspannungen sind z.B.
Bisher wurden nur Schutzmaßnahmen gefordert für Überspannungen, die von außen über die Netzversorgung auftreten.
3) Schutzpflicht bei Freileitungsversorgung
Unabhängig von der Anzahl der Gewittertage (bisherige Regelung) müssen nun bei einem Freileitungsnetz Überspannungs-Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.
1) Einbauort der Überspannungs-Schutzeinrichtung
Das Überspannungsschutzgerät (SPD) muss so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage eingebaut werden. Bei der Installation in einem Wohngebäude ist der optimale Einbauort im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes. In neuen Zählerschränken ist hier ein 40mm-Sammelschienen-system vorhanden,auf der das Überspannungsschutzgerät mit Aufrasttechnik schnell montiert werden kann. Darüber hinaus sind auch potenzielle Störquellen zu berücksichtigen (Berücksichtigung eigenerzeugter Schaltüberspannungen). In diesem Fall muss das Schutzgerät ebenfalls so nah wie möglich am Verursacher eingebaut werden.
2) Schutzbereich von Überspannungsschutzgeräten
Der wirksame Schutzbereich von Überspannungsschutzgeräten (SPD) wird erstmals in der Norm berücksichtigt. Gemeint ist der maximal zulässige Abstand zwischen Überspannungsableiter und den zu schützenden Geräten. Dieser sollte nicht mehr als 10 m Leitungslänge betragen. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, ist ein zusätzlicher Überspannungsableiter so nah wie möglich am zu schützenden Gerät einzubauen.
Quelle: Dehn + Söhne
Neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 2015
Mit Wirkung vom 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 2015 in
Kraft getreten.
Für Unternehmen und Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine maßgebliche rechtliche Grundlage
für
die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung. Sie regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln
und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Neue Gefahrenstoffverordnung GefStoffV 2015
Mit Wirkung vom 01.06.2015 ist ebenfalls die neue Gefahrenstoffverordnung GefStoffV 2015 in Kraft getreten.
Im Rahmen der Strukturreform der BetrSichV wurden die Grundvorschriften zum atmosphärischen Explosionsschutz der GefStoffV überarbeitet, mit den Regelungen der BetrSichV zusammengeführt und in die GefStoffV übernommen, u. a.