Hinweis zum Risikomanagement/Risikoanalyse

Risikoanalyse wozu?

DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) und zugehörige Beiblätter 1,2 und 3

Die im Normenteil 2 und deren zugehörigen Beiblätter vorgegebene Risikoanalyse gewährleistet, dass ein für alle Beteiligten nachvollziehbares Blitzschutz-Konzept erstellt werden kann, das technisch und wirtschaftlich optimiert ist, d.h. bei möglichst geringem Aufwand den notwendigen Schutz sicherstellen kann.

 

Risikoanalyse ein Muss? Ja oder Nein?

Auszug aus Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) Ed.2:2011-10

Die notwendige Schutzklasse eines LPS muss durch eine  Risikobewertung (siehe EN 62305-2) ausgewählt werden.

Weiterhin heißt es im Anhang  E.4.2.1 Planungsverfahren:

Wenn von der Zulassungsbehörde, dem Versicherer oder dem Kunden noch keine Festlegungen für das LPS getroffen wurden, sollte der Blitzschutz-Planer mit dem Verfahren der Risikobewertung nach EN 62305-2 untersuchen, ob die bauliche Anlage mit einem LPS zu schützen ist oder nicht.


Sicherheit ist gegeben, wenn ein Risiko geringer ist als das

vertretbare Risiko

Quelle: VDE
Quelle: VDE

Quelle: VDE DKE/K 251
Quelle: VDE DKE/K 251

Verlautbarung zu DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2013-02 Blitzschutz-Teil 2: Risiko-Management  vom DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstehnik)