Blitzschutz-Fachkraft

Eine Blitzschutz-Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Die Bereiche Planung, Prüfung und Errichtung erfordern unterschiedliche Kenntnisse. Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtliehen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden.

 

Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes (Hinweis: ln einzelnen Bundesländern sind die Voraussetzungen in speziellen Prüfverordnungen (PV) angegeben, z. B. Technische Prüfverordnung (TPrüNO) NRW, § 3, oder
Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen- Rheinland-Pfalz, § 4.

 

Die Blitzschutz-Fachkraft erfüllt wenigstens eine der nachfolgenden Anforderungen:
a) Planung:
Für den Bereich Planung sind umfassende Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, Einsatz und Anwendung der unterschiedlichen Planungsmethoden und der anzuwendenden normativen Berechnungsverfahren,
Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten sowie der bautechnischen Erfordernisse und der grundlegenden Montagetechniken erforderlich.
b) Errichtung/Montage:
Für den Bereich Errichtung und Montage sind umfangreiche Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, detaillierte Kenntnisse der Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen undÜberspannungs-Schutzgeräten sowie der bautechnischen Erfordernisse und der Montagetechniken erforderlich.
c) Prüfung:
Für den Bereich Prüfung sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, Einsatz der unterschiedlichen Planungsmethoden und anzuwendende normative Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten, allgemeine bautechnische Erfordernisse und
Montagetechniken erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zertifizierte Blitzschutz-Fachkraft

Qualifikation von Blitzschutz-Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen

 

In der Fassung der DIN EN 62305-3 Ed.2 aus 2011 wurde die Definition der Blitzschutz-Fachkraft erweitert und beinhaltet jetzt auch die Anforderungen explosionsgefährdeter Bereiche.

Planer, Handwerker und Prüfer von Blitzschutz-Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen in der Lage sein, ihre Kompetenz zu beweisen und den Nachweis erbringen, dass sie die nachstehend festgelegten Anforderungen, Kenntnisse und Fachkunde besitzen:
a) Verständnis der allgemeinen Prinzipien des Explosionsschutzes;
b) Verständnis der allgemeinen Prinzipien der Schutzarten und der Gerätekennzeichnung;
c) Verständnis von Gesichtspunkten der Gerätekonstruktion, die das Konzept der Blitzschutzmaßnahmen beeinflussen;
d) Verständnis des Inhalts von Zertifikaten und der einschlägigen Teile der relevanten Normen (u. a. der Normenreihe VDE 0165 und der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und der Technischen Regeln für betriebliche Sicherheit (TRBS);
e) allgemeines Verständnis der Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungsanforderungen und Vertrautheit mit den besonderen Techniken und Geräten, die zu berücksichtigen sind;
f) Verständnis der zusätzlichen Wichtigkeit von Arbeitserlaubnissystemen und sicherer elektrischer Trennung hinsichtlich des Explosionsschutzes.
Der Nachweis kann durch eine nationale Weiterbildungsmaßnahme erfolgen, die die Inhalte der Punkte a) bis f) enthält und sollte durch geeignete Maßnahmen bewertet und dokumentiert werden (siehe DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1):2009-05, Anhang F, insbesondere F.3 und F.4). Vergleichbare Qualifikationen sind möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

Geprüfte Blitzschutz-Fachkraft für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen

 

 

 

 

 

 

Kompetenznachweis für Blitzschutz-Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen