Rechtlicher Hinweis

Zwischen Bauherr und Architekt/Planer  regelt ein sogenannter Architekten oder Planervertag die Leistungserbringung. Hier wird detailiert der Leistungsumfang genau beschrieben.

 

HOAI

Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert.

 

 

Rechtsprechung

Besonders schadensträchtige Arbeiten bedürfen einer exakten Detailplanung         (OLG Düsseldorf, IBR 2008, 665)

 

Keine Flucht des Planers in möglichst oberflächliche Funktionalausschreibung
(OLG Düsseldorf, IBR-online, Urteil vom 22.06.2010)

 

Fehlende Detailplanung oder fehlende Angaben sind als Mängel anzusehen           (OLG Hamburg, IBR 2005, 337)

 

Fazit:

Der Objektplaner muss dafür sorgen, dass alles ein gemeinsames Ganzes ergibt - gestalterisch, technisch, funktional, wirtschaftlich d.h. die ganzheitliche Planungsverantwortung liegt beim Objektplaner