Zwischen Bauherr und Architekt/Planer regelt ein sogenannter Architekten oder Planervertag die Leistungserbringung. Hier wird
detailiert der Leistungsumfang genau beschrieben.
HOAI
Die Gesamtleistung eines Architekten
oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten-
und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert.
Rechtsprechung
Besonders schadensträchtige Arbeiten bedürfen einer exakten Detailplanung (OLG Düsseldorf, IBR 2008, 665)
Keine Flucht des Planers in möglichst oberflächliche Funktionalausschreibung
(OLG Düsseldorf, IBR-online, Urteil vom 22.06.2010)
Fehlende Detailplanung oder fehlende Angaben sind als Mängel anzusehen (OLG Hamburg, IBR 2005,
337)
Fazit:
Der Objektplaner muss dafür sorgen, dass alles ein gemeinsames Ganzes ergibt - gestalterisch, technisch, funktional, wirtschaftlich d.h. die ganzheitliche
Planungsverantwortung liegt beim Objektplaner