Notwendigkeit bzw. forderung nach einem Blitzschutzsystem

Quelle: 11.VDE/ABB Blitzschutztagung , 22.-23.Oktober 2015 Neu-Ulm

Erfordernis Blitzschutzsystem nach Baurecht

Quelle: 12,VDE/ABB Blitzschutztagung 12.-13.Oktober 2017 Aschaffenburg

Baurechtliche Forderungen
Bauordnungen der Länder (Landesbauordnung) z.B. unter § 17 Brandschutz 
Blitzschutz ist vorbeugender Brandschutz !!!

Sonderbauten:

Versammlungsstätten, Gebäude mit mehr als 1600 m2 Fläche des Geschosses, Freizeit- und Vergnügungsparks, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Heime, Schulen,Kindergärten, Hochhäuser, Bauliche Anlagen mit Explosions- oder erhöhte Brandgefahr

 
Bauordnungsrechtliche Forderungen
Krankenhaus (§26 KhBauVO) Ende 2009 in NRW aufgehoben
Sonderbauverordnung (SBauVO) in NRW

Zusammenfassung von sechs Sonderbauvorschriften in einer Sonderbauverordnung

- Teil 1: Versammlungsstättenverordnung

- Teil 2: Beherbergungsstätten

- Teil 3: Verkaufsstätten

- Teil 4: Hochhäuser

- Teil 5: Garagen

- Teil 6: Betriebsräume für elektrische Anlagen

 

Arbeitsschutzrechtliche Forderungen
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
 
Versicherungsrechtliche Forderungen
GDV fordert Äußeren und Inneren Blitzschutz gem. VdS 2010
z.B.Rechenzentren, Hochregallager,
Gebäude mit alternativen regenerativen Energieversorgungsanlagen,
Garagen, Gaststätten
VdSRichtlinie 2057, 2067, 3145,
 
Privatrechtliche Forderungen
Baubeschreibung/Leistungsbeschreibung
Risikoanalyse gem. DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2): 2013-02
Allgemein anerkannte Regeln der Technik VDE 0100-443:2007-06
Empfehlungen und Merkblätter (VDE/ABB)
Richtlinien z.B. VDI 3145, PV-Anlagen, VDI 3817, Denkmalschutz, VDI 6004
Blatt 2 TGA Gewerke 
Zusammenfassung
Jedes Bauvorhaben unterliegt dem Bauordnungsrecht. 
Bei jedem Bauvorhaben ist ein bautechnischer Nachweis
(Brandschutznachweis)  zu erstellen. Der Brandschutznachweis ist eine
zwingend zu erstellende Bauvorlage, unabhängig ob sie einer Prüfung
unterliegt, bzw. einer Genehmigungsbehörde vorgelegt werden muss oder
nicht.In der jeweiligen Baugenehmigung bzw. dem Brandschutznachweis
werden die grundlegenden Anforderungen an den Bau von Blitzschutz-
anlagen geregelt. 

Quelle: 11.VDE/ABB Blitzschutztagung , 22.-23.Oktober 2015 Neu-Ulm