Potentialausgleich

Potentialausgleich im Blitzschutz als wesentliche Maßnahmen des inneren Blitzschutzes.

 

Der Potentialausgleich im Blitzschutz ist eine entscheidende Maßnahme des inneren Blitzschutzes zum Ausgleich von Potentialunterschieden zwischen den Blitzströmen außerhalb sowie den energie- und IT-technischen Versorgungssystemen innerhalb der baulichen Anlage. Er setzt an allen Zu- und Ableitungen des Gebäudes an.

 

Der Potentialausgleich wird erreicht, indem das LPS verbunden wird:
mit den metallenen Installationen;
mit den inneren Systemen;
mit den elektrischen und elektronischen Systemen innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage.

 

Wenn der Blitzschutz-Potentialausgleich mit dem inneren System eingerichtet ist, kann ein Teil des Blitzstroms in solche Systeme hineinfließen, und dieser Effekt muss berücksichtigt werden.
Verbindungsmaßnahmen können sein:
Potentialausgleichsleitungen, wenn elektrischer Durchgang nicht durch die natürlichen Verbindungen erreicht wird;
Überspannungsschutzgeräte (SPDs), wenn direkte Verbindungen mit Potentialausgleichsleitern nicht möglich sind;
Trennfunkenstrecken (TFS), wenn direkte Verbindungen mit Potentialausgleichsleitern nicht erlaubt sind.

Blitzschutz-Potentialausgleich   Quelle: DIN EN 62305-3 + Fa. Dehn

Potentialausgleich im Ex-Bereich

Potentialausgleich nach DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1)

Notwendigkeit eines Potentialausgleichs in Ex-Zonen

 

Ein Potentialausgleich ist nach der Norm DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) in allen Zonen erforderlich. Abweichend davon erlaubt die TRBS 2152-3 eine Erleichterung. Die Technischen Regeln (TRBS) entfalten in Deutschland bei ihrer Anwendung die Vermutungswirkung bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Verzicht auf den »zusätzlichen « Potentialausgleich in den Zonen 2 und 22 ist danach möglich, wenn nicht
schon im Normalbetrieb Ausgleichsströme fließen, die zu zündfähigen Funken führen können.

Für Bereiche der Zonen 0, 20, 1 und 21 ist in der Regel auch ein Blitzschutz nach DIN EN 62305-3 erforderlich, der ebenfalls einen Potenzialausgleich erfordert. Es ist deshalb ein gemeinsamer Blitzschutz- und Potenzialausgleich nach DIN EN 60079-14 für die Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen notwendig.

 

Ziel im Explosionsschutz: auch im Fehlerfall keine für das Auftreten zündfähiger Funken gefährliche Potenzialdifferenzen entstehen zu lassen